EXIS|TENZ MAGAZIN: Krisenfrüherkennung im Krankenhaus

04. Januar 2022
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRuG)  zum 01.01.2021 Klarheit geschaffen und die Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagements- oder Frühwarnsystems größenunabhängig für alle Organe jedweder juristischen Person einheitlich vorgeschrieben.
In § 1 StaRuG heißt es dazu: „Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden könnten.”

In der aktuellen Ausgabe des EXIS|TENZ MAGAZIN beschäftigen sich Steffen Koller und Burkhard Jung (Restrukturierungspartner) mit der Krisenfrüherkennung in Krankenhäusern, die seit geraumer Zeit unter enormen Druck stehen.
Die beiden Restrukturierungsexperten zeigen die Notwendigkeit eines Frühwarnsystems sowie Haftungsproblematiken und skizzieren die spezifischen Indikatoren für Krankenhäuser und die mögliche Ausgestaltung eines Frühwarnsystems in der Praxis.

"Wer als Krankenhaus- geschäftsführer verantwortungsvoll handelt und sich persönlich vor Haftungsansprüchen schützen möchte, sollte spätestens jetzt ein Frühwarnsystem etablieren."
Steffen Koller, Geschäftsführer Reformwerk

Auszug aus dem Artikel:

„Auch im Krankenhausbereich lassen sich ausreichend viele Signale finden, um daraus die richtige Einordnung im stadiengerechten Verlauf der Krise zu finden. Jeder Indikator allein ist sicher nicht ausreichend für die notwendige Lagebeurteilung, aber in der Gesamtheit entsteht der richtige Eindruck.
Denn es ist wir bei unser aller Gesundheit: Ein „Symptom” alleine beschreibt noch nicht die Krankheit, verdichten sich allerdings mehrere Symptome zu einer Gesamtaussage, so erhärtet sich die Diagnose.“
Hier der vollständige Artikel

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