Wir verbinden Insolvenzrecht mit Krankenhausmanagement.

Wir unterstützen Sie gerne in dieser speziellen Thematik mit unserem breiten Spektrum an Leistungen.



  • Beratung und Maßnahmen zur Betriebsfortführung, Sanierung und Restrukturierung von Gesundheitsunternehmen innerhalb und außerhalb der Insolvenz
  • Operative Unterstützung in der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren
  • Verhandlungen mit Kostenträger und Ministerien
  • Erstellung integrierte Finanzplanung und Liquiditätsmanagement
  • Erstellung von Gutachten und Sanierungskonzepten
  • Projektmanagement und Controlling
  • Interimsmanagement, CRO
  • Unterstützung bei Fragen zu Fördermittel (KHG), Krankenhausbuchführung (KHBV), Budget- und Entgeltvereinbarungen (KHEntgG)




Im Gesundheitswesen sind spezielle Kenntnisse notwendig, um Betriebe und Unternehmen (fort-) zu führen.

Die Wertschöpfung umfasst die Fürsorge, Pflege und medizinische Leistungen an Menschen. Um eine qualitative Versorgung sicherzustellen sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften, wie auch komplexe medizinische Sachverhalte zu berücksichtigen. Hieraus können für den Insolvenzverwalter auch einige Risiken in der Fortführung und im Verkauf der Assets entstehen. So sind insbesondere Vorschriften zu Betriebs- und Aufbewahrungspflichten, Hygiene, Strahlen- und Datenschutz zu beachten.

Die duale Finanzierung begründet sich in der Aufnahme und Verbleib im Krankenhausbedarfsplan, sowie über den Versorgungsvertrag nach § 109 Absatz 4 SGB V mit den Krankenkassen.

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T +49 6251 - 82 62 900

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